Die Transportversicherung
Auch bei größtmöglicher Sorgfalt kann es bei Umzügen bedauerlicherweise auch zu Schäden kommen. Hier arbeiten Menschen Hand in Hand und die Arbeit ist oft von Hindernissen wie zu engen Fluren, steilen Wendeltreppen oder unebenen Bodenbeschaffenheiten gezeichnet.
Wenn Sie einen Umzug selber machen und vielleicht nur das Packmaterial von uns ordern, müssen Sie selber bei eventuellen Schäden für diese aufkommen.
Sollten Sie dagegen uns mit dem Transport beauftragen, würde im Schadensfalle die Haftung laut Handelsgesetzbuch (HGB), §451, in Kraft treten. Die vom Möbelspediteur zu übernehmende Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gutes ist gesetzlich begrenzt. Die Höhe des Betrages ist auf 620€ pro Kubikmeter festgesetzt. Hierfür fallen keine Extrakosten an.
Bei einem „unabwendbaren Ereignis“ wie z.B. Naturkatastrophen, höhere Gewalt oder Schäden, die durch Raub oder durch unvermeidbare Verkehrsunfälle mit anschließender Fahrerflucht passiert sind, wird der Spediteur von der Haftung befreit.
Dieses Risiko kann man mit einer zusätzlichen Umzugstransport-Versicherung absichern. Hierbei wird der Hausrat des Umziehenden selbst versichert und der Möbelspediteur im Schadensfalle verpflichtet, sich für die Interessen des Umzugskunden einzusetzen.